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AGB

Mit der Verwendung unserer Immobilienangebote erkennt der Empfänger die nachstehenden Geschäftsbedingungen an:

 

§ 1  Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen durch unseren Auftraggeber bzw. Eigentümer. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. –Vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

 

§ 2  Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie – den Adressaten – bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen. Ihnen bleibt der Nachweis vorenthalten, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

 

§ 3  Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich, innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich mitzuteilen.

 

§ 4  Es gelten, soweit nicht anders vereinbart, die folgenden Provisionssätze: Die Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %, ist am Tage eines Kaufvertragsabschlusses mit einem nachgewiesenen Vertragspartner verdient, zahlbar und fällig. Bei Zustandekommen eines Mietvertrages beträgt die Provision 2,38 Monatsgrundmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von

19 %.

 

§ 5  Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie anderseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

 

§ 6  Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird.

 

§ 7  Sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, steht Ihnen im Falle eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufrecht zu. Zum Zwecke der Belehrung ist diesen AGB ein gesondertes Formular beigefügt.

 

§ 8  Haben Sie verlangt, dass wir unsere Tätigkeit vor Ablauf der etwaigen Widerrufsfrist beginnen, haben wir im Falle eines Widerrufs Anspruch auf Wertersatz in Höhe eines angemessenen Betrags für die vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich verlangte Leistung. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.

 

§ 9  Sie werden weiter darauf hingewiesen, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns vor Ablauf der Widerrufsfrist Ihr etwaiges Widerrufsrecht verlieren.

 

§ 10  Für den Fall, dass wir für Sie ausschließlich aufgrund Ihres Suchauftrags von einem Vermieter einen passenden Auftrag zum Anbieten der Wohnung oder des Hauses einholen, jedoch mit Ihnen kein Mietvertrag zustande kommt, ist es uns erlaubt, das Objekt dritten Mietinteressenten zu zeigen und neue Aufträge zur Wohnungs- / Hausanbietung einzuholen. Für den Fall, dass wir aufgrund mehrerer Vermittlungsverträge mit dritten Mietinteressenten von einem Vermieter den Auftrag einholen, den Mietinteressenten jeweils eine Wohnung / ein Haus anzubieten, jedoch der Mietvertrag nicht zustande kommt, wird hiermit klargestellt, dass der Provisionsanspruch bei dem Mietinteressenten entsteht, der einen Mietvertrag über die angebotene Wohnung / das angebotene Haus abschließt.

 

§ 11  Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.

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